§ 218: Rechtliche Verortung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs
Seit über 150 Jahren stellt das deutsche Recht den Schwangerschaftsabbruch in § 218 StGB grundsätzlich unter…
Alternativtext zur Animation
Seit 1871 stellt § 218 StGB den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe. 1972 wird in der DDR das Recht auf Schwangerschaftsabbruch anerkannt: Eine…
Mitmach-Aktion #ZamGehtWas: Wir für ein soziales Bayern!
100 Jahre Paritätischer in Bayern: das sind 100 Jahre Soziale Arbeit für die Menschen in Bayern, 100 Jahre Einsatz für bessere…